Zimmer eröffnen
Als privater Zimmervermieter kann man sich im Nebenerwerb selbstständig machen. Der Kosteneinsatz ist verhältnismäßig gering, wenn man beachtet, welcher Gewinn mit einem solchen Stundenhotel, Stundenzimmer oder Seitensprungzimmer erreicht werden kann.
Gesetze beachten:
Je nach Gewerbeamt, Gemeinde und Bundesland wird eine solche Vermietung dem Lustgewerbe zugeschrieben. Auch wenn betont wird, dass Prostitution nicht angeboten wird, zählen Stundenzimmer zu den gewissen Etablissements. Deshalb sollte man vorab in seiner Gemeinde/Stadt die Bedingungen prüfen, ehe ein solches Zimmer eröffnet wird. Das Stichwort heißt: Sperrgebietsverordnung und gewerbliche Zimmervermietung.
Sperrgebietsverordnung:
Diese Verordnung bedeutet, dass nur in bestimmten Gebieten Prostitution erlaubt ist – auf die Stundenzimmer und die Selbstständigkeit mit einer solchen Zimmervermietung im Nebenerwerb heißt das, dass ein solches Zimmer nur in bestimmten Gebieten erlaubt ist. Es ist alleine die Tatsache, dass die Nutzung des Zimmer eindeutig für erotische Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Dies wird in Deutschland nach derzeitigem Recht noch mit Prostitution gleichgesetzt
.
Eigenkapital:
Das Eigenkapital für ein solches Zimmer beträgt für den Anfang der Selbstständigkeit nicht zwingend mehr als 2000,- Euro. Mit diesem Betrag lässt sich spielend ein wunderschönes Stundenzimmer für den Anfang einrichten. Wer später, nachdem das Zimmer bereits Gewinn abgeworfen hat, erweitern möchte, dem stehen somit die ersten Türen zur Vergrößerung offen.
Lage:
Die Lage des Zimmers sollte diskret sein. Entweder in einem Wohnhaus oder völlig ausserhalb in einem Industriegebiet, Stadtrand, etc. (Hier wieder auf Bestimmungen achten).
Marktanalyse:
Grundsätzlich kann man sagen, dass Bedarf für ein solches Zimmer überall besteht. Entscheidend ist eine gute Infrastruktur und evtl. ein größeres Einzugsgebiet. Wenn es in ihrer Umgebung bereits Stundenzimmer gibt, sollten sie überlegen, ob das Einzugsgebiet groß genug für mehrere Zimmer ist. Ist das der Fall, sollte man versuchen, eine Nische zu finden. Das ist z.B. über Einrichtungsgegenstände möglich (SM, Spiegel, Wanne, etc.)
Ist erst das erste private Stundenzimmer eröffnet, lässt sich diese Selbständigkeit im Nebenerwerb auf kurz oder lang zum Vollerwerb ausbauen.
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Wir wünschen ihnen viel Erfolg bei ihrem Start in die Selbstständigkeit!

