Existenzgründung
Wenn auch Sie sich mit einem Stundenzimmer, Stundenhotel oder Seitensprungzimmer selbständig machen wollen, finden Sie hier nützliche Tipps:
Je nach Gewerbeamt und Gemeinde wird eine solche Vermietung dem Lustgewerbe zugeschrieben. Auch wenn betont wird, dass Prostitution nicht angeboten wird, zählen Stundenzimmer zu den einschlägigen Gewerben. Deshalb sollte man vorab in seiner Gemeinde/Stadt die Bedingungen prüfen, ehe ein solches Zimmer eröffnet wird. Das Stichwort heißt: Sperrgebietsverordnung und gewerbliche Zimmervermietung.
Sperrgebietsverordnung:
Diese Verordnung bedeutet, dass nur in bestimmten Gebieten Prostitution erlaubt ist – auf die Stundenzimmer und die Selbständigkeit mit einer solchen Zimmervermietung im Nebenerwerb heißt das, dass ein solches Zimmer nur in bestimmten Gebieten erlaubt ist. Es ist alleine die Tatsache, dass die Nutzung des Zimmer eindeutig für erotische Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Das ist mit Sicherheit weit her geholt.
Eigenkapital:
Das Eigenkapital für ein solches Zimmer beträgt für den Anfang der Selbständigkeit nicht zwingend mehr als 3000,- Euro. Mit diesem Betrag lässt sich spielend ein wunderschönes Stundenzimmer für den Anfang einrichten. Wer später, nachdem das Zimmer bereits Gewinn abgeworfen hat, erweitern möchte, stehen somit die ersten Türen zur Vergrößerung offen.
Lage:
Die Lage des Zimmers sollte diskret sein. Entweder in einem Wohnhaus oder völlig ausserhalb in einem Industriegebiet, Stadtrand, etc.
Marktanalyse:
Grundsätzlich kann man sagen, dass Bedarf für ein solches Zimmer überall besteht. Fremdgegangen wird überall. Entscheidend ist eine gute Infrastruktur und evtl. ein größeres Einzugsgebiet. Wenn es in ihrer Umgebung bereits Stundenzimmer gibt, sollten sie überlegen, ob das Einzugsgebiet groß genug für mehrere Zimmer ist. Ist das der Fall, sollte man versuchen, eine Nische zu finden. Das ist z.B. über Einrichtungsgegenstände möglich (SM, Spiegel, Wanne, etc.)
Diskretion und Wohlfühlen:
Gerade in kleineren Ortschaften, kann es vorkommen, dass sich der Zimmervermieter und der Mieter kennen. Es sollte für den Zimmervermieter selbstverständlich sein, Stillschweigen über seine Gäste zu bewahren, denn Wohlfühlen steht für die Gäste an erster Stelle.
Ist erst das erste private Stundenzimmer eröffnet, lässt sich diese Selbständigkeit im Nebenerwerb auf kurz oder lang zum Vollerwerb ausbauen.

